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Zuletzt aktualisiert: 20. Mai, 02:02

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Laß ruhn den Stein...

...Er trifft Dein eigenes Haupt!

Am heutigen Tag wurde bekannt, dass ein hochrangiger Beamter im bayerischen Sozialministerium und ehemaliger CSU MdB sich vor dem Verwaltungsgericht hätte verantworten sollen. Grund: Der Beamte sollte wegen Besitzes kinderpornographischer Daten aus dem Dienstverhältnis entfernt werden. Dazu ist es nicht mehr gekommen, weil der Beamte von sich aus den Dienst quittierte.

Wäre nicht Wahlkampf, hätte der Vorgang keine Beachtung erfahren. Aber im Lichte der Debatte um Netzsperren und den Fall Tauss und auch wegen der aktuellen Euphorie rund um die Piratenpartei, steht der Fall dann plötzlich in anderem Licht da. Und dazu sei dann doch etwas ergänzt:

1. Vorsicht ist geboten, wenn es darum geht, Sachverhalte, die man nicht kennt, zu beurteilen. Das juristische Urteil kann ohnehin Gerichten überlassen bleiben. Das gilt im einen, wie im anderen Falle.

2. Eine politische Dimension bekommt der Vorgang nur insofern, als es Frau von der Leyen war und ist, die Kritikern ihres Netzsperrengesetzes die Unterstützung von Kindesmissbrauch vorwirft. Und genau diese Art des politischen Kindesmissbrauchs von Frau von der Leyen fällt natürlich im Zweifel und sei es auch in sehr drastischer und zynischer Weise auf die CDU zurück.

3. Erschwerend kommt hinzu, dass innerhalb der SPD Widerstand gegen das Gesetz von Frau von der Leyen unter anderem wegen des Falles Tauss nur schwer möglich war. Das hat der politische Gegner mindestens ausgenutzt.

Und wegen dieser Debatte muss man jetzt schon sagen: würden wir im Stil wie Zensursula argumentieren, dann wäre ja klar, weshalb es seitens der CDU/CSU kein nachhaltiges Engagement für die Löschung von Kinderpornographie im Internet gibt.

So fällt eine perfide und hochemotionale Methode der Diskreditierung der Kritiker letztlich auf die CDU und Frau von der Leyen selbst zurück.

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