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Montag, 6. Juli 2009

Nacktscanner mit Uplink in die USA

Austausch von Polizeidaten mit den USA

Am Freitag, den 03.07.2009, wurde im Bundestag der Vertrag über den polizeilichen Datenaustausch zwischen Deutschlandund der USA durch den Bundestag gewunken - möglicherweise haben die Abgeordneten wieder geschlafen oder die SPD mag sich auch gedacht haben, es sei besser, ein Gesetz zu machen, da der Datenaustausch ohnehin stattfinden werde. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht das Abkommen kritisch. Heise berichtete über wesentliche Kritikpunkte.

Spannend finde ich die Stellungnahme des Bundesrats (am Ende des Dokuments) und die Erwiderung der Bundesregierung darauf.

Hier mal einige Highlights aus meiner Sicht:

Bundesrat: Die datenschutzrechtlichen Anforderungen sind vor allem im Hinblick auf die unterschiedlichen Datenschutzstandards der Vertragsparteien zu bewerten. Für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union gelten die allgemeinen Grundsätze des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates vom 27. November 2008. Eine vergleichbare Grundlage fehlt im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten von Amerika.
Bundesregierung: "(...) Die Bundesregierung [teilt] die Sorge des Bundesrates nicht, dass datenschutzrechtliche Standards durch das Abkommen nicht eingehalten werden."

Bundesrat: "Das Abkommen [legt] keine verbindlichen Löschungs- bzw. Prüffristen fest."
Bundesregierung: "Die Festlegung von strikten Löschungsfristen bildet auch im innerstaatlichen Recht die Ausnahme."

Bundesrat: "Schließlich fehlt eine verbindliche Definition der schwerwiegenden Kriminalität sowie der terroristischen Straftaten als Grundvoraussetzung für den Datenaustausch auf der Grundlage des Abkommens."
Bundesregierung: "In Anbetracht der unterschiedlichen Rechtsordnungen war eine gemeinsame Definition weder zu schwerwiegender Kriminalität noch zu terroristischen Straftaten möglich."

Interessant ist auch folgende Bemerkung der Bundesregierung:

"Die Relevanz der Gewerkschaftszugehörigkeit einer Person für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden."

Oder:

"Daten, die die Gesundheit oder das Sexualleben betreffen, dürften ebenfalls nur äußerst selten von Relevanz sein. Es kann jedoch auch insoweit nicht von vornherein völlig ausgeschlossen werden, dass etwa relevante Informationen zum Umfeld eines Terrorverdächtigen auch Rückschlüsse auf das Sexualleben oder etwaige Erkrankungen des Betreffenden zulassen."

Wenn man die bereits vorhandenen Daten einschließlich der Daten aus der Vorratsdatenspeicherung nimmt, bekommen wir jetzt quasi zu dem Nacktscanner einen direkten Uplink in die USA.


[1] Abkommen vom 1. Oktober 2008
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika
über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung
und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität


[2] Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 – Drucksache 16/13123 –Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates

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