Der Widerstreit
Das Andere der Vernunft im Netz
Mit einem Kommentar unter der Überschrift "Freiheit der Mörder" setzt sich Hans-Ulrich Jörges im Stern vehement für die Zensur rechtsextremer Internet-Seiten ein. Jörges reagiert damit auf eine Veröffentlichung von jugendschutz.net, wonach Rechtsextreme im vergangenen Jahr ihre Aktivitäten im Internet verstärkt hätten. Wie die gesamte Folgeberichterstattung übersieht auch Jörges dabei ein wesentliches Faktum - anders als das BKA arbeitet jugendschutz.net nämlich effizient in der Bekämpfung dieser Seiten:
"Insgesamt konnte jugendschutz.net im vergangenen Jahr in 80 Prozent der unzulässigen Fälle die Entfernung der Inhalte erreichen."
Man könnte es also dabei bewenden lassen, den Kommentar unter die Rubrik "Weitere populistische Vorschläge von netzpolitischen Ignoraten" einzusortieren. Schließlich sagt Jörges ja nichts Anderes als der bayerische Innenminister auch. Trotzdem sei hier etwas grundsätzlicher Stellung genommen.
1. Neonazi-Seiten - was ist illegal
Auch wenn die Überschrift des Kommentars von Jörges es anders suggeriert - inhaltlich geht es bei dessen Intervention nicht um konkrete Mordaufrufe (das wäre wohl in jedem Land der Welt strafbar), sondern um den üblichen Neonazi-Müll (Holocaust-Leugnung, Antisemitismus). So unerwünscht diese rechtsextremen Inhalte sind, sofern die Webseiten im Ausland betrieben werden (und in englischer Sprache), ist dies nach deutschem Recht legal. Das deutsche Recht ist nun einmal auf ausländische Webseiten nicht anwendbar. Und bei Inlandssachverhalten braucht es keine Sperren, da hier die Erfolgsquote bei der Löschung solcher Seiten bei 100% liegen dürfte.
Die erschütternde Wahrheit ist also: deutsches Recht gilt grundsätzlich nur in Deutschland und nicht für den Rest der Welt. Die von Jörges gewünschten Sperren beziehen sich demnach (überwiegend) nicht auf illegale Sachverhalte.
Außerdem: Es ist nicht strafbar, sich rechtsextreme Webseiten anzuschauen. Internetnutzer haben das Recht (!), sich diese Seiten anzuschauen. Die eigentliche Frage ist also keine juristische Frage. Im Kern geht es darum, ob wir uns in Deutschland auf ausländischen Webseiten über die politischen Ansichten von Neonazis informieren dürfen.
2. Das überlegene politische Wissen
Für eine Beurteilung der (Neo-) Nazi-Ideologie ist die Tatsache vollkommen ausreichend, dass im Dritten Reich 6 Millionen Juden umgebracht wurden. Die Gesamtzahl der Opfer im Zweiten Weltkrieg betrug ca. 55 Millionen. Damit ist mehr als ausreichend geklärt, was von dieser Ideologie zu halten ist. Wenn es aber darum geht, Inhalte und Meinungen mit repressiven Mitteln von argumentativen Auseinandersetzungen auszuschließen, ist Skepsis angebracht.
Wer politische Ansichten (seien sie auch noch so falsch und verabscheuungswürdig) mit repressiven Mitteln in der politischen Diskussion ausschalten will, der müßte einen jeglichem Zweifel enthobenen, überlegenen Standpunkt des objektiv richtigen politischen Wissens einnehmen.
Wovon aber sollte dieser quasi extramundane Standpunkt abgeleitet werden?
a. Seit Nietzsche und Freud kann man wissen, dass das ach so aufgeklärte Subjekt, sich in seinem konkreten Handeln durch psychologische Motivationen leiten läßt. Für den Nazismus und dessen psychologische Struktur lese man zum Beispiel Erich Fromm, "Die Furcht vor der Freiheit".
Jetzt läßt sich nun allerdings schlechthin jeder Mensch auf die "Couch legen" und hinsichtlich seiner unbewußten Motivationsstruktur hinterfragen. Für Politiker im Allgemeinen siehe etwa: Wolfgang Schmidbauer, "Ist Macht heilbar". Aufschlussreich wäre zum Beispiel auch eine Analyse der Sicherheitsparanoia von Wolfgang Schäuble im Hinblick auf dessen eigene traumatische Attentatserfahrung.
Wer also, so lautet die Frage, ist in der Lage, die eigenen Motivationen und psychischen Strukturen zu überwinden und der klassischen Trias falschen Bewußtseins - Lüge, Irrtum, Ideologie - zu entgehen?
b. In der "Dialektik der Aufklärung" beschreiben Adorno/Horkheimer wie die aufgeklärte Vernunft sich in ihrer zweckrationalen Logik selbst Zwang und Gewalt antut. Die instrumentelle Vernunft benutzt ihr erkenntnistheorethisches Begriffsinstrumentarium, um Sachverhalte in der Welt begreifbar und damit beherrschbar zu machen. Das Irrationale, das, was letzlich inkommensurabel ist, muss dieser Herrschaftsvernunft fremd und unverständlich bleiben.
Jean-Francois Lyotard hat in "Das postmoderne Wissen" die Folgen dieser negativen Dialektik der Aufklärung dahingehend zugespitzt, dass die großen Erzählungen der Moderne selbst delegitimiert werden. Die großen Versprechungen der Aufklärung und der Moderne im Bezug auf die Emanzipation und Selbstbestimmung des Subjekts werden mindestens fragil, wenn nicht obsolet.
Auf einer weniger hohen Abstraktionsstufe ist also zu fragen, ob die unerwünschten Folgen politischer Repression nicht deren positiven Effekt überwiegen können. Wird durch die Unterdrückung einer politischen Meinung nicht erst eine Propaganda des "Freiheitskämpfers" möglich? Schaffen Netzsperren nicht auch eine Aura des subversiv-elitären mit einer besonderen Anziehungskraft für Jugendliche? Und erwecken Stopp-Schilder im Netz nicht den Eindruck, der Staat beherrsche mit administrativen Mitteln deviantes Verhalten - während es sich hinter den Stopp-Schildern nur umso ungehemmter vollzieht?
c. Wer sich mit Vernunftkritik befasst, wird bei dem Vorgenannten nicht stehenbleiben können. Das, was wir "Wissen" nennen, ist selbst eine zu hinterfragende Größe geworden. Wissen, also selbst das sogenannte "empirische Wissen" der wissenschaftlichen Erbsenzähler, ist letztlich nichts anderes als ein partikulares "Sprachspiel". Eine Prävalenz des einen Sprachspiels gegenüber anders gearteten Sprachspielen gibt es jedoch ebensowenig, wie ein sinnkonstitutives Subjekt, das allen Sprachspielen vorgängig, dem sprachlichen Zeichen erst seinen Sinn verleiht.
Anders formuliert: Wir werden damit leben müssen, dass sich Diskurse unbeinflusst voneinander in verschiedenen Sprachwelten fortsetzen, ohne dass es einen Metadiskurs gibt, der letztgültig die Wahrheit und Legitimität des einen Diskurses gegenüber einem anderen Diskurs verbürgen könnte - das ist der Widerstreit.
3. Deliberative Demokratie
Wer nun weder die abendländische Vernunft im Ganzen über Bord werfen möchte, noch aber auch die Ergebnisse der Vernunftkritik ignorieren will, sieht sich in einem Dilemma (das hier natürlich nicht vollständig aufgelöst werden kann). Wie ist sinnvollerweise mit dem Anderen der Vernunft - also hier auf den äußersten Fall zugespitzt: Neonazi-Webseiten - umzugehen? Denn es ist doch auch gewiss, dass nicht jeder irrationale Trieb legitimerweise befriedigt werden dürfte. Und nicht jeder Diskurs ist es wirklich wert, dass er fortgesetzt würde.
Es bleibt die schwache Hoffnung, die Teilhabe am (politischen) Diskurs selbst könne Reste von Legitmität und Rationalität gewährleisten. Wie aber differenzieren, wer am Diskurs teilhaben darf?
Eine radikalisierte Skepsis in eigenen Angelegenheiten bedeutet in der politischen Auseinandersetzung: Wer, wie es Neonazis tun, die Voraussetzungen demokratischer Partizipation aller an einer Entscheidung leugnet (und hier sogar deren Existenzrecht), hat selbst keinen Anspruch darauf, an dem Diskurs teilzunehmen. Aber es mag trotzdem vernünftig sein, den öffentlichen Raum der Debatte auch für Neonazis nicht über Gebühr zu beschränken.
Wieder anders formuliert: eine Debatte darüber, ob ein öffentlicher Aufruf von Georg Elser zum Mord an Adolf Hitler nach Ansicht von Neonazis hätte zensiert werden sollen, würde sicherlich interessant sein. Und im Vergleich dazu würde es gewiss auch nicht frei von Interesse sein, ob Neonazis ihrer Meinung nach zurecht wegen § 130 StGB verfolgt werden.
Wer sich dieser Skepsis verschließt und für sich gesicherte (politische) Erkenntnisse reklamieren möchte, "marschiert als Verarmter im Geiste in die Hölle, die sein Himmelreich ist."
[Update: Reine Koinzidenz: Den partizipatorischen Ansatz einer Teilhabe an den relevanten Debatten vertrittt (ohne Bezug auf die konkrete Problematik) auch Wolfgang Kleinwächter in dem lesenswerten Beitrag "Websperren: Internetpolitik von Gestern". Der Artikel verdient uneingeschränkte Zustimmung mit der Ausnahme, dass Websperren eine Internetpolitik von Vorgestern sind.]
btw09 - 16. Aug, 23:30