Status

Online seit 5423 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 20. Mai, 02:02

Querblick

Credits

  • Näher betrachtet

    "Juristisch betrachtet dürfte es sich [bei] dem aktuellen Gesetz von von der Leyen um eine verfassungswidrige Nachzensur handeln."
    Hier sollte man zwischen Absicht und Umsetzung unterscheiden:

    - Das Gesetz in der beschlossenen Form sowie dessen Zustandekommen sind höchstwahrscheinlich, d.h. nach Ansicht vieler, verfassungswidrig.

    - Die Verhinderung der (Weiter-)Verbreitung von strafrelevantem Material (oder -- wie Schäuble es formulierte -- "[der] Kenntnisnahme von verbotenen Inhalte[n] nach deren Veröffentlichung") ist mit der Verfassung grundsätzlich erst einmal vereinbar, vorausgesetzt:
    1.) Es ist gewährleistet, daß nur verbotene Inhalte auf der Sperrliste landen (und dies wird auch laufend geprüft, also auch etwaige Änderung des Inhalts berücksichtigt).
    2.) Die Sperrung selbst erfaßt nur die auf der Liste aufgeführten Inhalte, ist also zielgenau.
    3.) Die Maßnahme bleibt insgesamt verhältnismäßig (im erweiterten Sinne; also auch tauglich und erforderlich).
    4.) Von einer Sperrung Betroffenen (Anbietern wie Nutzern) steht (auf einfache Weise) der Rechtsweg offen, inkl. etwaiger Entschädigung.

    [Punkt 1 ist dabei eher ein organisatorisches, Punkt 2 ein technisches Problem.]

    P.S.

    Beim derzeitigen ZugErschwG sind Punkt 1 und 2 nicht erfüllt, Punkt 3 mindestens umstritten und Punkt 4 verbesserungsbedürftig.


    btw09 - 18. Jul, 01:34

    Hmmm

    Also meines Erachtens ist zusätzlich zu den genannten 4 Punkten zu bemerken:

    - Sperren ist unnötig soweit Löschen funktioniert und deshalb ist das Gesetz, was Sperren für kinderpornographische Inhalte betrifft, unverhältnismäßig.

    - Man sollte klarer unterscheiden zwischen einem politischen Vorwurf und einer juristischen Bewertung.


    LÖSCHEN statt SPERREN

    Yep, hätte man in Punkt 1 einfügen können:
    Nur verbotene Inhalte, die *objektiv* nicht gelöscht werden können, landen auf der Sperrliste.
    Dies ist im Gesetz auch keinesfalls erfüllt, da überwiegend im *Ermessen* des BKA.
    Ist aber eigentlich unter Erforderlichkeit subsumiert.

    (Die weiteren Punkte lassen sich noch ziemlich weit aufdröseln, aber dies ist ja nur ein Kommentar und keine wissenschaftliche Abhandlung ;-) .)


Name

Url

Meine Eingaben merken?

Titel:

Text:


JCaptcha - du musst dieses Bild lesen können, um das Formular abschicken zu können
Neues Bild

 

Suche

 

Letzte Beiträge

Alles was einen Anfang...
... hat auch ein Ende Wie schon aus dem Titel ersichtlich...
btw09 - 29. Sep, 15:59
Kursbestimmung
Der Wahlfang der Piratenpartei Am gestrigen 27.09.2009...
btw09 - 28. Sep, 17:41
Zum Ergebnis der Bundestagswahl
Einige Thesen 1. Die CDU hat die Bundestagswahl strategisch...
btw09 - 27. Sep, 21:07
Wahlaufruf zur Bundestagswahl...
Nutze Deinen Änderhaken 1. Wählen gehen Nicht zu...
btw09 - 26. Sep, 16:58
Laß ruhn den Stein...
...Er trifft Dein eigenes Haupt! Am heutigen Tag wurde...
btw09 - 25. Sep, 00:36
Netzkommissar
Was ist Dein Tatort? Michael Jäger möchte sich seinen...
btw09 - 24. Sep, 22:21
Erfolgswert der Wahlstimme
Die Angst des Torschützen beim Elfmeter Die Psychologie...
btw09 - 23. Sep, 20:44
Wer Piraten wählt...
... unterstützt wen? Aktuell gibt es im Endspurt auf...
btw09 - 20. Sep, 21:53
BTW09 Meistgelesene Artikel
Top Stories Der Wahlkampf nähert sich seinem Ende;...
btw09 - 19. Sep, 14:32
Alleinvertretungsanspruch. ..
Warum die SPD Administrative Bestrafung anwendet Aktuell...
btw09 - 18. Sep, 20:47

Datenschutz
Jugendschutz
Medienpolitik und Urheberrecht
Netzwahlkampf
Offtopic
rechtsfreier Raum
Social Media
Sperren und Zensur
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren